Petitionsübergabe & Container-Prozess in Lahnstein

Mit der Übergabe unserer Petition wollen wir die neue Regierung dazu anhalten, wirkungsvolle Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung zu ergreifen. Wir, Caro und Franzi, waren wegen Containern angeklagt und haben uns damit an die Öffentlichkeit gewandt. Nach zwei Jahren zurück im Geschehen müssen wir kritisieren, dass sich auf politischer Ebene nichts verändert hat. Weiterhin müssen sich Menschen wegen der Entnahme von Lebensmitteln aus der Mülltonne vor Gericht verantworten. Zuletzt haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen geklagt.

Umso deprimierender ist es, wieder zurückzukehren und alles wie gehabt vorzufinden: 18 Millionen Tonnen Lebensmittel dort, wo sie nicht hingehören – und zwar im Müll. Trotz des selbst gesetzten Ziels der Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 hat sich auf politischer Ebene nichts Nennenswertes bewegt. Was sich jedoch bewegt hat, ist die Gesellschaft. Allein 80% der deutschen Bevölkerung sprechen sich für eine Legalisierung des Containerns aus[1]. Und auch unsere Petition[2], mit der wir sowohl eine Entkriminalisierung des Containerns, als auch einen Wegwerfstopp für Supermärkte fordern, zählt mittlerweile über 180.000 Unterschriften. Mit der Übergabe der Petition möchten wir den zuständigen Ernährungsminister Cem Özdemir und Justizminister Marco Buschmann nun endlich auch zum Handeln zu bewegen. Für den 2. Mai, den Tag der Lebensmittelverschwendung, haben wir bedauerlicherweise eine Absage erhalten.

Wir sehen derzeit nicht, dass sich die Politik unserer globalen Verantwortung stellt – wäre sonst nicht der 2. Mai im Kalender der Ministerien rot markiert? Dieser Tag, der vom WWF symbolisch festgesetzt wurde, führt uns vor Augen, wie viel wir eigentlich im Jahr verschwenden. Ein Drittel unserer Lebensmittel – das ist so viel, wie wir bis zum 2. Mai produziert haben – werfen wir über das Jahr verteilt weg. Mit für die Tonne waren damit alle Ressourcen, die zu deren Herstellung aufgewendet wurden. Wir gefährden damit grundlos die Voraussetzungen unserer zukünftigen Generationen und wir werfen Essen weg, während weltweit Menschen in der Sorge leben, wann sie ihre nächste Mahlzeit zu sich nehmen können. Doch wird weiterhin so getan, als könnten wir es uns „leisten“, ein Drittel unserer Lebensmittel wegzuwerfen. Voller Scham sehen wir uns dem 2. Mai gegenüber – sollte er nicht schon längst der 2. März sein?

Gerade nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung an die Politik verwies und die Möglichkeit zur Umsetzung unserer Forderungen per Gesetzt aufzeigte, macht uns die Unbeweglichkeit der Politik wütend. Das einmal mehr vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen: Lebensmittel werden teurer und immer mehr Menschen sind auf die Versorgung außerhalb des Supermarktes angewiesen. Wer nicht selbst aktiv werden möchte oder kann, um eine Kooperation als Foodsharer:in mit dem Supermarkt anzustreben, der ist auf die ehrenamtlichen Helfer:innen der Tafel angewiesen. Denn wer ungefragt Lebensmittel aus der Mülltonne verwenden möchte, läuft immer noch Gefahr, kriminalisiert zu werden. Das zeigt der aktuelle Container-Fall aus Lahnstein bei Koblenz. Dort sind zwei Menschen wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Der Prozess vor dem Lahnsteiner Amtsgericht[3], der am 28. April fortgesetzt wird, verweist auf den Missstand, dass Lebensmittel vor ihrer Verwendung bewahrt werden. Statt unsere natürlichen Lebensgrundlagen in den Vordergrund zu stellen, haben sich sogar die Zäune erhöht und das Eigentum an Lebensmittelmüll wird weiterhin geschützt. Haben wir als Gesellschaft nicht bereits anders über die Kriminalisierung des Containerns geurteilt? Ein Anstoß zu gesetzlichen Veränderungen – und damit der Grundstein zur Reduzierung von Lebensmittelmüll – ist bereits gesetzt.

Eine Verschwendung konnten wir uns noch nie „leisten“, doch besonders heute wird deutlich, dass sich unser Umgang mit Lebensmitteln verändern muss. Dass Ressourcen in Zeiten des Klimawandels zur „Produktion von Müll“ aufgewendet werden, ist ein großer Irrsinn. Unsere Zukunft und die der folgenden Generationen hängt maßgeblich von unserem jetzigen Handeln ab. Sehen wir uns großen Herausforderungen gegenüber, wirkt doch die Umsetzung unserer Forderungen als einfach und naheliegend – zu vermeiden oder das auszukosten, was schon da ist. So wollen wir uns nicht zufriedengeben, mit unserem 180.000 Unterschriften schweren Anliegen an der Pforte der Ministerien stehen zu bleiben. Stattdessen haben wir uns dazu entschieden, die Petition im Rahmen der Herbstministerkonferenzen zu überreichen – in der Hoffnung, die Unterschriften nicht nur bei den Akten hinterlegt zu wissen und den Ministern dort persönlich gegenüber treten zu können.

Der Containerprozess in Lahnstein findet am 28. April (12Uhr) statt. Wie und wann eine Petitionsübergabe an Cem Özdemir anlässlich der Agrarministerkonferenz (14. bis 16. September in Quedlinburg) und an Marco Buschmann während der Justizministerkonferenz (10. November in Berlin) stattfinden wird, darüber werden wir euch noch frühzeitig informieren.


[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1126022/umfrage/legalisierung-von-containern-in-deutschland/

[2] https://weact.campact.de/petitions/containern-ist-kein-verbrechen-1

[3] https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/koblenz-prozess-containern-lebensmittel-retten-zwei-studenten-angeklagt-100.html

Containern im Ausschuss des Bundestags am 10. Dezember

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 von 13 bis 15 Uhr über die Entkriminalisierung von Containern in einer öffentlichen Anhörung beraten. Grund dazu ist der Antrag „Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren“ der Partei Die Linke vom 17. November. Anwesend unter den Experten ist unser Anwalt Max Malkus.

Nach der Ablehnung unserer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht im August sind bereits alle Wege ausgeschöpft, die notwendige Entkriminalisierung für das Containern durch ein klarstellendes Gerichtsurteil zu erreichen. Es ist nun Zeit, dass sich der Gesetzgeber dieser Aufgabe annimmt. Das dem Gesetzgeber dafür die Mittel und Wege zur Verfügung stünden, betont nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zur Ablehnung der Klage. In diesem Sinne sind wir hoffnungsvoll, dass das Containern in naher Zukunft nicht mehr strafbar sein wird und damit die Weiterverwertung von noch genießbaren Lebensmitteln und der Ressourcenschutz Aufwind bekommt.
Unser Anwalt Max Malkus wird als Sachverständiger für Bündnis 90/Die Grünen den Ausschuss beraten. Hier seine Stellungnahme.

Wir wissen, was es bedeutet, sich vor Gericht für das Containern verantworten zu müssen. Auch haben wir gesehen, wie viele Menschen sich über die Kriminalisierung empört haben. Durch eine gesetzliche Entkriminalisierung kann diese Diskrepanz überwunden werden. Genießbare Lebensmittel dürfen noch in rauhen Mengen weggeworfen werden. Die Weiterverwendung ist jedoch strafbar. Das können wir nicht akzeptieren. Solange Nahrungsmittel in der Mülltonne landen, darf Containern nicht bestraft werden.

Verfassungsgericht verweist an Politik

im November letzten Jahres haben wir euch vom Einreichen unserer Verfassungsklage berichtet. Wie manche von euch sicher schon wissen, haben wir im August bereits eine Antwort aus Karlsruhe erhalten. Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Klage als unbegründet abgelehnt und kam zu dem Schluss: Eigentum dürfe auch an wertlosen Sachen durch Strafe geschützt werden. Wir möchten diesen Text dazu nutzen, den Bedeutungshorizont der Stellungnahme der Richter*innen zu umreißen.

Mit der Straftat, die wir begangen haben, haben wir auf ein Verbrechen aufmerksam gemacht – ein Verbrechen an der Menschheit – nichts Geringeres als der Diebstahl der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen. Wir wurden dafür schuldig gesprochen, dass wir Lebensmittel aus der Mülltonne eines Supermarktes genommen haben. Das Containern und damit die Verwertung von Lebensmitteln als Nahrung wird kriminalisiert. Auf der anderen Seite bleibt die systematische Vernichtung von Lebensmitteln gängige Praxis. Dabei ist der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen mit Art. 20a des Grundgesetzes zum Staatsziel ernannt worden. Die Diskrepanz unserer Ziele und der gängigen Praxis andererseits wollten wir mit unserer Verfassungsklage auf juristischer Ebene sichtbar machen. Zudem wollten wir erreichen, dass das Containern nicht mit der Härte des Strafgesetzbuches geahndet wird.

Noch im Februar haben wir erfahren, dass unsere Verfassungsklage auf der Entscheidungsliste für das Jahr 2020 steht. Auf dieser Liste stehen 40 ausgewählte Fälle von tausenden Belangen, mit denen sich Bürger*innen jährlich an die Richter*innen in Karlsruhe wenden – ein kleiner Erfolg und ein Zeichen, dass dem Thema Lebensmittelverschwendung, auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes aktuelle gesellschaftliche Relevanz beigemessen wird.

Mit der Erwartung, dass ein Urteil nun relativ bald in Aussicht steht, starteten wir also in das Jahr. Gerne hätten wir diese Nachricht auch mit euch geteilt. Doch musste mit der Ausbreitung des Coronavirus und dem Lockdown im März anderen Themen Platz eingeräumt werden. All unsere geplanten Pressetermine und Drehtage mussten abgesagt werden. So waren auch unsere gewohnten Kommunikationswege aus den Angeln gehoben. Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geriet aus unserem Blickfeld. Auch wenn wir wussten, dass uns jeden Tag die Entscheidung der Richter*innen ereilen könnte, fühlten wir uns doch überrollt. Ob Mensch überhaupt an irgendeinem Tag bereit für eine Nachricht mit solch einer Durchschlagskraft ist? -wahrscheinlich nicht. Wir sahen uns auf jeden Fall mit der Antwort des Verfassungsgerichts vollkommen überfordert, noch dazu die Enttäuschung, aus diesem langjährigen juristischen Prozess nicht mit einem Freispruch herauszutreten. Ganz verdaut haben wir diesen Moment bis heute nicht.

Unsere Klage ist zwar als unbegründet, aber zulässig erklärt worden. Das ist bereits ein kleiner Erfolg, zudem hat sich das Gericht mit wichtigen juristischen Fragen auseinandergesetzt und Stellung genommen. Doch wir bleiben weiterhin verurteilt als Straftäterinnen. Viel entscheidender ist für uns jedoch, die Frage, was dies für unsere Gesellschaft bedeutet. Insbesondere für die Menschen, die weiterhin in Mülltonnen steigen möchten, um Lebensmittel zu retten. Das können wir immer noch nicht ganz abschätzen, noch ein Grund mehr darüber zu reden.

In der Entscheidung wird der Schutz des Eigentums so weit ausgelegt, dass sogar der Diebstahl von wertlosen Sachen möglich ist. Art. 20a GG wurde keine Bedeutung beigemessen. Demnach muss der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen weiterhin hinter dem Schutz des Eigentums anstehen. Doch entscheidend ist auch, dass das Verfassungsgericht, wie es selbst formuliert, nicht zu prüfen hat, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt habe und verweist damit auf die Politik! Es ist durchaus möglich, das Containern per Gesetz zu entkriminalisieren, sowie die Verschwendung von Lebensmitteln zu verbieten.

So müssen wir zwangsläufig die Frage stellen: Was hindert uns Menschen daran, Wege mit Zukunft zu wählen? Ist es Bequemlichkeit oder unsere gewohnten Muster, die das Bedürfnis nach Sicherheit stillen? Für uns scheint die Hürde das „aber“ zu sein, welches wir jedem Satz mit „Klimaschutz“ folgen lassen, und mit dem wir unsere Gewohnheiten verteidigen. So heißt es: Der Ressourcenschutz sei abzuwägen mit wirtschaftlichen Argumenten. Die Lebensmittelverschwendung sei an ein bedrohliches Ausmaß gelangt, aber unser Konsumverhalten sei schwer zu ändern. Containern sei ein wichtiges Engagement, aber das Eigentum müsse geschützt werden. Damit wollen wir uns nicht in erster Linie zu Feinden des Eigentums erklären, doch wollen wir die vorrangige Bedeutung solch einer „aber“-Logik in Frage stellen. Gerade in juristischen Belangen wünschen wir uns doch zukunftsweisende Entscheidungen. Bezeichnen wir Art. 20a unseres Grundgesetzes als irrelevant und strukturieren unsere Gesellschaft nicht demnach um, erklären wir unser Staatsziel damit als hinfällig und verspielen unsere Zukunft. Umweltschutz darf kein Hobby sein, für das mensch sich freiwillig entscheidet, wenn wir weiterhin auf diesem Planeten leben möchten.

Wollen wir wirklich an bekannten Wegen festhalten, obwohl sie ohne Zukunft sind? Wir dürfen nicht den Fehler begehen, den Schutz unserer Lebensgrundlagen aus den Augen zu verlieren, sondern dürfen mutig sein, neue Wege auszuprobieren. Auch wir haben uns auf den Weg gemacht, haben die Kriminalisierung des Containerns und unseren Umgang mit Lebensmitteln in Frage gestellt. Es hat viel Mut gekostet, uns als Straftäterinnen einem öffentlichen Diskurs zu stellen. Mit uns fordern mittlerweile 170.000 Menschen Politiker*innen auf, auch mutig zu sein. Wir möchten ihnen zwei konkrete Forderungen mit auf den Weg geben: die Entkriminalisierung des Containerns und ein Wegwerfstopp für Supermärkte.

– Solange genießbare Lebensmittel in der Mülltonne landen, sind wir nicht zufrieden! –

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung:
Containern darf weiterhin mit dem Strafgesetzbuch geahndet werden. Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die Notwendigkeit von politischen Initiativen.

Liebe Unterstützer*innen, liebe Journalist*innen, liebe Menschen,

vor fast einem Jahre haben wir, Caro & Franzi, unsere Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht. Mit Hoffnung haben wir auf eine Antwort des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Mit der heutigen Entscheidung wurde unsere Klage als solche abgelehnt. Auf eine ausführliche Stellungnahme konnten die Richter*innen jedoch nicht verzichten.

Nachdem das Urteil des Amtsgericht Fürstenfeldbruck durch das Oberste Bayrische Landesgericht bestätigt wurde, haben wir gemeinsam mit unseren Anwälten*innen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 29. November letzten Jahres Verfassungsklage eingereicht. Es blieb für uns doch als ein Absurdum bestehen, dass Lebensmittelverschwendung legal bleibt und Lebensmittelverwendung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. Mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwarteten wir eine gesetzliche Angleichung an gesellschaftliche Werte und Überzeugungen.

Diese Hoffnung wurde enttäuscht und damit eine Chance vertan, sich einem Missstand zu widmen. Müssen wir doch weiterhin in Frage stellen, welches verhalten sich als sozial unverträglich zeigt und dem Strafgesetzbuch nach zu ahnden ist. Gerade in Anbetracht einer deutlichen und immer stärker werdenden gesellschaftlichen Positionierung für Ressourcenschutz und einem Wandel hin zu einer nachhaltigen Lebensweise, empfinden wir es als sehr bedauerlich, den Verweis auf den Nachhaltigkeitsartikel §20a im Kontext unseres Falles als bedeutungslos abzutun.
Zwei Jahre lang haben wir mit der Unterstützung von vielen Menschen einen juristischen, öffentlichen Prozess geführt. Mit uns hat sich die Gesellschaft positioniert und gefordert, dass neue Wege gefunden werden müssen. Mag nun vielleicht ein juristisches Verfahren an seine Grenzen gelangt sein, darf doch nicht die Dringlichkeit eines gesellschaftlichen Wandels zurückstecken. Umso mehr sehen wir die Notwendigkeit, politische Initiativen zu finden, wie dies auch das Bundesverfassungsgericht betont.

Der gesamte Bedeutungsumfang dieser Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für uns heute noch schwer greifbar. Wir werden dieses nun erst einmal auf uns wirken lassen, um unsere Gedanken und Forderungen reflektieren zu können. In den kommenden Tagen werden Sie deshalb eine ausführlichere Pressemitteilung erhalten.

Wir möchten die Gelegenheit doch bereits nutzen, um unseren Anwält*innen Susanne Keller und Max Malkus sowie der Gesellschaft für Freiheitsrecht unsere Dankbarkeit auszudrücken, denn ohne sie hätte ein juristisches Verfahren nie geführt werden können. Eine Stellungnahme unseres Anwalts Max Malkus befindet sich unter folgendem link: PM Max Malkus
Gerne stehen wir für Fragen und Interviews zur Verfügung.

Solidarisch & mit freundlichen Grüßen,
Caro & Franzi

Mail: olchis-containern_1@riseup.net
olchiscontainern1.blogsport.de
Tel: 017697858071 oder 015204009041

http://www.malkus.lawyer
http://www.rechtsanwaltskanzlei-aust-keller.de
http://www.freiheitsrechte.org

Wir reichen Verfassungsbeschwerde ein!

Nach reichlichen Überlegungen haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam mit unseren Anwält*innen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsklage einzureichen, denn trotz unserer Verurteilung bleibt weiterhin die Absurdität bestehen, dass in Zeiten der Klimakrise der Schutz unserer Lebensgrundlagen hintangestellt wird.

Am Freitag, den 8. November um 12 Uhr werden wir gemeinsam die Verfassungsklage in Karlsruhe persönlich einwerfen. Zu diesem Anlass wird eine Kundgebung ab 11 Uhr vor Ort am Schlosspark (gegenüber dem Bundesverfassungsgericht) stattfinden, in der in Form eines Redebeitrags unser Anliegen an die Öffentlichkeit tragen werden. Wir laden euch herzlich dazu ein, an diesem Tag dabei zu sein – als Teilnehmer*innen oder Mitorganisator*innen.

Im Anschluss des Einwurfs der Verfassungsklage stehen wir gerne für Interviews zur Verfügung.

Solidarische Grüße

Caro & Franzi