Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 von 13 bis 15 Uhr über die Entkriminalisierung von Containern in einer öffentlichen Anhörung beraten. Grund dazu ist der Antrag „Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren“ der Partei Die Linke vom 17. November. Anwesend unter den Experten ist unser Anwalt Max Malkus.
Nach der Ablehnung unserer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht im August sind bereits alle Wege ausgeschöpft, die notwendige Entkriminalisierung für das Containern durch ein klarstellendes Gerichtsurteil zu erreichen. Es ist nun Zeit, dass sich der Gesetzgeber dieser Aufgabe annimmt. Das dem Gesetzgeber dafür die Mittel und Wege zur Verfügung stünden, betont nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zur Ablehnung der Klage. In diesem Sinne sind wir hoffnungsvoll, dass das Containern in naher Zukunft nicht mehr strafbar sein wird und damit die Weiterverwertung von noch genießbaren Lebensmitteln und der Ressourcenschutz Aufwind bekommt.
Unser Anwalt Max Malkus wird als Sachverständiger für Bündnis 90/Die Grünen den Ausschuss beraten. Hier seine Stellungnahme.
Wir wissen, was es bedeutet, sich vor Gericht für das Containern verantworten zu müssen. Auch haben wir gesehen, wie viele Menschen sich über die Kriminalisierung empört haben. Durch eine gesetzliche Entkriminalisierung kann diese Diskrepanz überwunden werden. Genießbare Lebensmittel dürfen noch in rauhen Mengen weggeworfen werden. Die Weiterverwendung ist jedoch strafbar. Das können wir nicht akzeptieren. Solange Nahrungsmittel in der Mülltonne landen, darf Containern nicht bestraft werden.