Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung:
Containern darf weiterhin mit dem Strafgesetzbuch geahndet werden. Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die Notwendigkeit von politischen Initiativen.

Liebe Unterstützer*innen, liebe Journalist*innen, liebe Menschen,

vor fast einem Jahre haben wir, Caro & Franzi, unsere Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht. Mit Hoffnung haben wir auf eine Antwort des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Mit der heutigen Entscheidung wurde unsere Klage als solche abgelehnt. Auf eine ausführliche Stellungnahme konnten die Richter*innen jedoch nicht verzichten.

Nachdem das Urteil des Amtsgericht Fürstenfeldbruck durch das Oberste Bayrische Landesgericht bestätigt wurde, haben wir gemeinsam mit unseren Anwälten*innen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 29. November letzten Jahres Verfassungsklage eingereicht. Es blieb für uns doch als ein Absurdum bestehen, dass Lebensmittelverschwendung legal bleibt und Lebensmittelverwendung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. Mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwarteten wir eine gesetzliche Angleichung an gesellschaftliche Werte und Überzeugungen.

Diese Hoffnung wurde enttäuscht und damit eine Chance vertan, sich einem Missstand zu widmen. Müssen wir doch weiterhin in Frage stellen, welches verhalten sich als sozial unverträglich zeigt und dem Strafgesetzbuch nach zu ahnden ist. Gerade in Anbetracht einer deutlichen und immer stärker werdenden gesellschaftlichen Positionierung für Ressourcenschutz und einem Wandel hin zu einer nachhaltigen Lebensweise, empfinden wir es als sehr bedauerlich, den Verweis auf den Nachhaltigkeitsartikel §20a im Kontext unseres Falles als bedeutungslos abzutun.
Zwei Jahre lang haben wir mit der Unterstützung von vielen Menschen einen juristischen, öffentlichen Prozess geführt. Mit uns hat sich die Gesellschaft positioniert und gefordert, dass neue Wege gefunden werden müssen. Mag nun vielleicht ein juristisches Verfahren an seine Grenzen gelangt sein, darf doch nicht die Dringlichkeit eines gesellschaftlichen Wandels zurückstecken. Umso mehr sehen wir die Notwendigkeit, politische Initiativen zu finden, wie dies auch das Bundesverfassungsgericht betont.

Der gesamte Bedeutungsumfang dieser Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für uns heute noch schwer greifbar. Wir werden dieses nun erst einmal auf uns wirken lassen, um unsere Gedanken und Forderungen reflektieren zu können. In den kommenden Tagen werden Sie deshalb eine ausführlichere Pressemitteilung erhalten.

Wir möchten die Gelegenheit doch bereits nutzen, um unseren Anwält*innen Susanne Keller und Max Malkus sowie der Gesellschaft für Freiheitsrecht unsere Dankbarkeit auszudrücken, denn ohne sie hätte ein juristisches Verfahren nie geführt werden können. Eine Stellungnahme unseres Anwalts Max Malkus befindet sich unter folgendem link: PM Max Malkus
Gerne stehen wir für Fragen und Interviews zur Verfügung.

Solidarisch & mit freundlichen Grüßen,
Caro & Franzi

Mail: olchis-containern_1@riseup.net
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Tel: 017697858071 oder 015204009041

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